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Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“: Auffällige Mängel in Kassenberichten

Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“

VI. Auffällige Mängel in Kassenberichten

Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“
"Kassenführung bei Nutzung einer
„offenen Ladenkasse“"
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In der Praxis treten immer wieder Mängel in den Kassenberichten auf.

  • Hohe rechnerische Kassenbestände zur Vermeidung von Kassenfehlbeträgen.
  • Nutzung eines progressiven Kassenberichts (vgl. Abschnitt III), der einen formellen Mangel darstellt, und im Zusammenhang etwa mit Nachkalkulationen die Vermutung der sachlichen Richtigkeit der Gewinnermittlung nach § 158 AO in Zweifel ziehen kann.
  • Einheitliches Schriftbild, weil die Kassenberichte nachträglich erstellt wurden.
  • Glatte €-Beträge deuten darauf hin, dass der Kassenbestand bei Geschäftsschluss nicht durch Auszählung ermittelt wurde.
  • Entnahmen und Einlagen werden nur einmal, am Ende des Monats, im Kassenbericht eingetragen, und es liegen dafür keine Belege vor.
  • Es werden erst gar keine Kassenberichte geführt.
  • Fehlende Zählprotokolle.
  • Nicht zeitgerechte (= tägliche) Erstellung der Kassenberichte

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Rechtsstand: 10.11.2015

Alle Informationen und Angaben in diesem Mandanten-Merkblatt haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.



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